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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §166;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 44;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3731/80 E 25. Jänner 1983 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß jedenfalls seit der mit 1.1.1978 erfolgten Änderung des § 166 ABGB durch das KindSchG - Entfall des Wortes Versorgung - für den Vater KEINE aus der Alimentationspflicht ableitbare rechtliche Verpflichtung besteht, dem Sohn die Mittel zur Ausübung eines selbständigen Gewerbes oder Berufes zu gewähren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140024.X01Im RIS seit
24.04.1990Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009