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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die Vorlage eines "technischen Berichtes", gefertigt von einem "staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker" und versehen mit einer Stampiglie "Tankstelle u Servicestation N" mit Anschrift und Telefonbezeichnung, jedoch ohne Unterfertigung durch den Konsenswerber (den nunmehrigen Bf) in Verbindung mit einem Aktenvermerk der Gewerbebehörde des Inhaltes "laut telefonischer Mitteilung des Herrn N ist die Eingabe als Genehmigungsansuchen anzusehen", entspricht nicht den Formerfordernissen des § 353 GewO.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare BeilagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990040061.X01Im RIS seit
24.04.1990Zuletzt aktualisiert am
23.04.2010