RS Vwgh 1990/4/25 89/01/0156

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;

Rechtssatz

Der Spruch eines Bescheides hat sich auf denjenigen Sachverhalt zu beziehen, der zur Zeit seiner Erlassung bestand.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010156.X02

Im RIS seit

06.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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