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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Beachte
Serie: Am 25.4.1990 wurden die Beschwerdefälle 90/03/0011 und 90/03/0012 im gleichen Sinne erledigt.Rechtssatz
Wenn die Berufungsbehörde über den Beschuldigten eine höhere Strafe im Vergleich mit der Strafe wegen derselben Übertretung mit früherem Tatzeitpunkt verhängt hat, um im Hinblick auf fünf einschlägige Vorbeanstandungen den auch sonst verkehrsstrafrechtlich nicht unbescholtenen Beschuldigten vor der erneuten Begehung einer solchen Verwaltungsübertretung abzuhalten, so ist dies schon aus spezialpräventiven Gründen nicht rechtswidrig.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des BeschuldigtenErschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030009.X04Im RIS seit
22.06.2001Zuletzt aktualisiert am
23.04.2010