RS Vwgh 1990/4/25 90/01/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §13a;
FlKonv Art1 AbschnA;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/01/0140 E 23. Oktober 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH hat schon wiederholt ausgeführt, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens nicht verhalten sind, der Beschwerdeführerin Unterweisungen zu erteilen, wie sie ihr Vorbringen zu gestalten haben, damit ihrem Antrag allenfalls stattgegeben werden könnte. (Hinweis auf E vom 11.4.1984, 83/01/0312)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010050.X04

Im RIS seit

25.04.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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