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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0007 E 13. Oktober 1987 RS 6Stammrechtssatz
Auf eine nach Erlassung des Bescheides eingetretene Änderung der Sach- und Rechtslage kann der VwGH bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides nicht Bedacht nehmen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030322.X01Im RIS seit
25.04.1990