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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Gem § 24 VStG iVm § 6 Abs 1 erster Satz AVG hat die Beh ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen, was im Falle einer Unternehmung bedingt, daß die Beh den Sitz der Unternehmensleitung ermittelt.
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988080143.X02Im RIS seit
25.04.1990