RS Vwgh 1990/4/25 88/03/0236

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0146 E 16. Dezember 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass in bestimmten Fällen einem Zeugen die objektive Glaubwürdigkeit versagt wird, kann nicht dazu führen, dass alle seine Angaben als unrichtig gewertet werden müssen. (Hinweis auf E vom 5.5.1969, 0719/67)

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel ZeugenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988030236.X05

Im RIS seit

22.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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