RS Vwgh 1990/4/25 89/03/0196

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Veröffentlicht am 25.04.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs1 litd;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0265 E 20. September 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Die Tatbestandsumschreibung "unmittelbar vor dem Schutzweg" genügt, sofern eine Behauptung des Beschwerdeführers fehlt, das Überholen sei in einem solchen Abstand vom Schutzweg abgeschlossen gewesen, der eine Unterstellung unter den Begriff "unmittelbar" unmöglich machen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030196.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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