RS Vwgh 1990/4/26 88/06/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1990
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauRallg;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Wird im Spruch des Straferkenntnisses dem Besch die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen, daß er in die Lage versetzt wird, die auf den konkreten Tatvorwurf bezogenen Beweise anzubieten bzw die Gefahr nicht besteht, wegen desselben Verhaltens ein zweites Mal zur Verantwortung gezogen zu werden, so liegt ein Verstoß gegen § 44a lit a VStG nicht vor.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988060232.X04

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten