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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs4;Rechtssatz
Stattgebung - Nichtigerklärung einer Baubewilligung gem §68 Abs4 AVG - Ein Bescheid, mit dem eine Baubewilligung für nichtig erklärt wurde, ist grundsätzlich einem Vollzug iSd § 30 Abs 2 VwGG zugänglich.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990060006.A01Im RIS seit
26.04.1990