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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Steht geeignetes Bauland nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung, widerspricht eine Umwidmung in diesem Bereich von "Baufläche - Wohngebiet" in "Freifläche - Landwirtschaftsgebiet" den im § 2 RPG Vlbg genannten Zielen. Der Wunsch der Grundeigentümer, daß einer eine Baufläche und der andere die restlichen Grundflächen ins Alleineigentum übernimmt, stellen keinen wichtigen Grund im Sinne des § 21 RPG Vlbg dar. Schließlich kann eine Teilung auch bei Vorliegen von Bauland erfolgen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060102.X02Im RIS seit
03.05.2001