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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Erlaubt der als "Baufläche - Wohngebiet" ausgewiesene Bereich keine zweckmäßige Bebauung, so kann eine erforderliche geringfügige Ausweitung des Baulandbereiches im beantragten Ausmaß als ein wichtiger Grund für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes (in diesem Bereich) angesehen werden. Dies umso mehr, wenn auf dem anschließenden Nachbargrundstück bereits eine Bebauung erfolgt ist und daher von einer (zusätzlich ins Gewicht fallenden) Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kaum mehr gesprochen werden kann.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060102.X01Im RIS seit
03.05.2001