RS Vwgh 1990/4/30 AW 90/04/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1990
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs1;
GewO 1973 §87 Abs1;
GewO 1973 §91 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Wird mit dem angefochtenen Bescheid eine GmbH aufgrund der gerichtlichen Verurteilung ihres Geschäftsführers wegen des Verbrechens des schweren Betruges von der Ausübung des Handelsgewerbes gem § 91 Abs 2 iVm § 87 Abs 1 und § 13 Abs 1 Z 1 GewO 1973 ausgeschlossen, so stehen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öff Interessen entgegen (Hinweis B 19.7.1988, AW 88/04/0032).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990040010.A02

Im RIS seit

30.04.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten