Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GSVG 1978 §44 Abs4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 71;Rechtssatz
Die Sozialversicherungsträger handeln, soweit sie Leistungen aus dem Unterstützungfonds als Fürsorgeleistung (hier iSd § 44 Abs 4 GSVG) erbringen, im Rahmen ihres gem § 2 Abs 4 Z 1 UStG 1972 fingierten Unternehmensbereiches. Die Vorsteuern, die auf die für die Ausführung solcher Umsätze in Anspruch genommenen Lieferungen und Leistungen entfallen, berechtigen somit zum Abzug; im Anwendungsbereich des § 12 Abs 8 UStG 1972 idF 1980/563 allerdings nur dann, wenn es sich dabei um Kostenersätze für Leistungen handelt, die - im Hinblick auf eine entsprechende Regelung im gesetzlichen oder satzungsmäßigen Sachleistungskatalog des Sozialversicherungsträgers - im allg als Sachleistung erbracht werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150041.X03Im RIS seit
07.05.1990Zuletzt aktualisiert am
19.08.2008