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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs8;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 73;Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Sozialversicherungsverband nur Geldleistungen an Pflegepersonen erbracht hat, hindert ihn nicht, die auf Leistungen von Pflegepersonen gegenüber Versicherten bzw Sozialhilfeempfängern entfallende und verrechnete USt als Vorsteuer abzuziehen. Es bildet nämlich geradezu ein Tatbestandselement des § 12 Abs 8 UStG 1972 idF 1972/223, daß der Sozialversicherungsträger oder Sozialhilfeträger eine Geldleistung erbringt, indem er einen "Kostenersatz" leistet (Hinweis E 27.11.1978, 2217/77, VwSlg 5321/1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150073.X02Im RIS seit
07.05.1990Zuletzt aktualisiert am
15.09.2008