RS Vwgh 1990/5/7 88/15/0057

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Veröffentlicht am 07.05.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/15/0092 Besprechung in:ÖStZB 1991, 74;

Rechtssatz

Der Umstand, daß bei der Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt, bedeutet keineswegs, daß die Abgabenbehörde von ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht völlig entbunden wird (Hinweis E 8.2.1989, 85/13/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150057.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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