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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs14;Rechtssatz
Die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen durch die Leistung des Arbeitgebers ein sonst "notwendiger" Aufwand des Arbeitnehmers erspart werden kann. Bei der Beurteilung, ob eine Leistung des Arbeitgebers einen vermögenswerten Vorteil des Arbeitnehmers bedeutet, sind Arbeitnehmer, die die in Rede stehende Leistung kostenlos vom Arbeitgeber erhalten, nicht mit solchen Arbeitnehmern zu vergleichen, die derartige Leistungen gar nicht in Anspruch nehmen (im vorliegenden Fall etwa deshalb, weil sie ihren Arbeitsplatz mit öff Verkehrsmitteln oder zu Fuß aufsuchen oder öff Verkehrsflächen statt der ihnen vom Arbeitgeber kostenlos angebotenen, auf dem Gelände seines Betriebes liegenden Garagenplätze für die Abstellung ihrer Fahrzeuge in Anspruch nehmen), sondern mit solchen, die sich derartige Leistungen anderweitig - regelmäßig gegen Entgelt - verschaffen müssen. Arbeitnehmer, denen vom Arbeitgeber kein kostenloser Garagenplatz beigestellt wird, müssen entsprechende Entgelte aufwenden, um in den Genuß der Vorzüge eines Garagenplatzes (Entfall der mühseligen und zeitraubenden Parkplatzsuche, geschützte Abstellung des PKW) zu kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150036.X02Im RIS seit
11.05.2001Zuletzt aktualisiert am
12.08.2008