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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs14;Rechtssatz
Für das Vorliegen eines tauschähnlichen Umsatzes ist nicht die Absicht, Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu binden, maßgeblich, sondern der innere Zusammenhang zwischen den Sachleistungen des Arbeitgebers und den Arbeitsleistungen, der sich im vorliegenden Fall aus dem Umstand ergibt, daß der Arbeitgeber Garagenplätze bestimmten Arbeitnehmern nur wegen der zu erwartenden Arbeitsleistungen überläßt (Hinweis E 19.1.1984, 82/15/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150036.X04Im RIS seit
11.05.2001Zuletzt aktualisiert am
12.08.2008