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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs8;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 73;Rechtssatz
Nach der bis zum 31.12.1980 anzuwendenden Rechtslage sind die Sozialversicherungsträger nach Maßgabe der Verwendung der empfangenen Beträge als Entgelte für die Leistungen Dritter auch dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn sie Geldleistungen (als "Kostenersätze" im wirtschaftlichen Sinne) erbracht haben. Dies trifft somit unter den genannten Voraussetzungen auch auf Bestattungskostenbeiträge zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150073.X03Im RIS seit
07.05.1990Zuletzt aktualisiert am
15.09.2008