RS Vwgh 1990/5/7 89/15/0028

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Veröffentlicht am 07.05.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1170;
UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 109;

Rechtssatz

Die Entstehung der Umsatzsteuerschuld hängt nicht von der "Vollendung" iSd § 1170 erster Satz ABGB ab, sondern von der Verschaffung der Verfügungmacht über das "fertiggestellte" Werk. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten über die Frage, ob das dem Besteller zur Übergabe angebotene Werk übernommen oder mangels Fertigstellung im vertragsmäßigen Umfang nicht übernommen werden muß, sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend (Hinweis E 9.6.1986, 84/15/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150028.X02

Im RIS seit

07.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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