Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/15/0092 Besprechung in:ÖStZB 1991, 74;Rechtssatz
Wissenschaftlichkeit liegt vor, wenn Methoden schöpferisch zur Gewinnung neuer Erkenntnisse angewendet werden, sodaß der Wissensstand in sachlicher oder methodischer Hinsicht bereichert wird.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 WissenschaftlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150057.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009