RS Vwgh 1990/5/7 88/15/0057

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Veröffentlicht am 07.05.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;
UStG 1972 §10 Abs2 Z7 litb;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/15/0092 Besprechung in:ÖStZB 1991, 74;

Rechtssatz

Wissenschaftlichkeit liegt vor, wenn Methoden schöpferisch zur Gewinnung neuer Erkenntnisse angewendet werden, sodaß der Wissensstand in sachlicher oder methodischer Hinsicht bereichert wird.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wissenschaftlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150057.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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