RS Vwgh 1990/5/8 90/08/0066

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4;
AlVG 1977 §47;
AVG §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0058 E 30. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die positive Gebrauchnahme vom Ermessen der Ausnahmebestimmung des § 12 Abs 4 AlVG findet gem § 47 AlVG keinen bescheidmäßigen Niederschlag. Die Beurteilung nach § 12 Abs 4 AlVG erfolgt nicht in einem rechtlich verselbständigten Verfahren, sondern ist Gegenstand der behördlichen Prüfung erst entweder anlässlich der Versagung einer beantragten Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Hinweis E 16.2.1966, 819/65) oder anlässlich des Widerrufes der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080066.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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