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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/08/0058 E 30. Mai 1985 RS 1Stammrechtssatz
Die positive Gebrauchnahme vom Ermessen der Ausnahmebestimmung des § 12 Abs 4 AlVG findet gem § 47 AlVG keinen bescheidmäßigen Niederschlag. Die Beurteilung nach § 12 Abs 4 AlVG erfolgt nicht in einem rechtlich verselbständigten Verfahren, sondern ist Gegenstand der behördlichen Prüfung erst entweder anlässlich der Versagung einer beantragten Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Hinweis E 16.2.1966, 819/65) oder anlässlich des Widerrufes der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080066.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.04.2010