RS Vwgh 1990/5/8 AW 90/08/0011

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §500;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/04/10 AW 90/04/0025 2

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Verweigerung der Eintragung eines Lehrvertrages - Der § 30 Abs 2 VwGG bietet keine rechtliche Grundlage dafür, einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben, wenn der mit dem Vollzug des normativen Bescheidabspruches verbundene Nachteil nicht dem Bf selbst sondern einer anderen Person erwächst.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990080011.A02

Im RIS seit

08.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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