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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §500;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/04/10 AW 90/04/0025 2Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Verweigerung der Eintragung eines Lehrvertrages - Der § 30 Abs 2 VwGG bietet keine rechtliche Grundlage dafür, einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben, wenn der mit dem Vollzug des normativen Bescheidabspruches verbundene Nachteil nicht dem Bf selbst sondern einer anderen Person erwächst.
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990080011.A02Im RIS seit
08.05.1990