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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/18/0051 E 29. September 1989 RS 1Stammrechtssatz
Das Gesetz bedroht die kurzfristige Anberaumung einer Verhandlung, wodurch der Partei keine Vorbereitung zur Verhandlung möglich gewesen ist, nicht mit Nichtigkeit. Durch die Möglichkeit der Erhebung einer Berufung wird das Parteiengehör gewahrt.
Schlagworte
Parteiengehör RechtsmittelverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070246.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2009