RS Vwgh 1990/5/8 86/07/0246

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §40 Abs1;
AVG §45 Abs3;
AVG §63;
AVG §68 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/18/0051 E 29. September 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Das Gesetz bedroht die kurzfristige Anberaumung einer Verhandlung, wodurch der Partei keine Vorbereitung zur Verhandlung möglich gewesen ist, nicht mit Nichtigkeit. Durch die Möglichkeit der Erhebung einer Berufung wird das Parteiengehör gewahrt.

Schlagworte

Parteiengehör Rechtsmittelverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070246.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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