Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Machte der Amtsarzt die Erstellung eines abschließenden Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung des Antragstellers zum Lenken von Kraftfahrzeugen in schlüssiger Weise von der Beibringung eines verkehrspsychologischen Befundes abhängig, so hat die Behörde, wenn der Antragsteller einen solchen Befund nicht beibringt, davon auszugehen, daß eine wesentliche Erteilungsvoraussetzung - die durch ein ärztliches Gutachten im Sinne des § 67 Abs 2 KFG erwiesene kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit, mithin die körperliche und geistige Eignung zum Lenken von Kfz - nicht gegeben ist (Hinweis E 29.2.1984, 82/11/0164).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110283.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009