RS Vwgh 1990/5/8 90/08/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1990
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §412 Abs2;
ASVG §415;
AVG §63 Abs1;
AVG §64 Abs2;
B-VG Art103 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Verfahrensrechtliche Bescheide, die mit einem Verfahren in einer bestimmten Angelegenheit in einem inneren Zusammenhang stehen, unterliegen hinsichtlich des Instanzenzuges den diesbezüglichen Bestimmungen der in der betreffenden Angelegenheit in Betracht kommenden Verwaltungsvorschriften (Hinweis E 28.5.1982, 82/08/0061). In Angelegenheiten, in denen es sich in der Hauptsache um ein Verfahren, betreffend Versicherungspflicht bzw um die rückwirkende Durchführung einer Nachversicherung handelt, geht der Instanzenzug gem § 415 ASVG an den BMAS. Daher steht auch in der Frage, ob einem Einspruch in einer derartigen Angelegenheit aufschiebende Wirkung zuzuerkennen ist, gegen den Bescheid der LH der Rechtszug an den BMAS offen.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080077.X01

Im RIS seit

08.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten