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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §412 Abs2;Rechtssatz
Verfahrensrechtliche Bescheide, die mit einem Verfahren in einer bestimmten Angelegenheit in einem inneren Zusammenhang stehen, unterliegen hinsichtlich des Instanzenzuges den diesbezüglichen Bestimmungen der in der betreffenden Angelegenheit in Betracht kommenden Verwaltungsvorschriften (Hinweis E 28.5.1982, 82/08/0061). In Angelegenheiten, in denen es sich in der Hauptsache um ein Verfahren, betreffend Versicherungspflicht bzw um die rückwirkende Durchführung einer Nachversicherung handelt, geht der Instanzenzug gem § 415 ASVG an den BMAS. Daher steht auch in der Frage, ob einem Einspruch in einer derartigen Angelegenheit aufschiebende Wirkung zuzuerkennen ist, gegen den Bescheid der LH der Rechtszug an den BMAS offen.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990080077.X01Im RIS seit
08.05.1990