RS Vwgh 1990/5/8 90/11/0070

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Die Kraftfahrbehörde hat auch auf einschlägige Übertretungen, die schon Jahre zurückliegen, im Rahmen der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG Bedacht zu nehmen, wenn sie in Verbindung mit den später begangenen Delikten Rückschlüsse auf das Charakterbild des Lenkers zulassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110070.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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