RS Vwgh 1990/5/8 89/08/0040

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Rechtssatz

Eine Unterbrechung des Verfahrens wäre etwa dann iSd G, wenn die zur Beurteilung der Vorfrage notwendigen Ermittlungen äußerst umfangreich und kompliziert wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080040.X04

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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