RS Vwgh 1990/5/8 89/07/0081

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Gründe für die Zurückweisung eines Parteiantrages können sich nicht nur aus dem AVG, sondern gleichermaßen aus den im jeweiligen Fall zur Anwendung kommenden Verwaltungsvorschriften ergeben.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der Befugnisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070081.X02

Im RIS seit

08.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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