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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13;Rechtssatz
Gründe für die Zurückweisung eines Parteiantrages können sich nicht nur aus dem AVG, sondern gleichermaßen aus den im jeweiligen Fall zur Anwendung kommenden Verwaltungsvorschriften ergeben.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Zulässigkeit und Voraussetzungen der Handhabung des AVG §68 Bindung an diese Voraussetzungen Umfang der BefugnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070081.X02Im RIS seit
08.05.1990