RS Vwgh 1990/5/8 89/07/0181

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §34;
FlVfLG NÖ 1975 §97;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Gesetz bietet keine Möglichkeit, Parteien des Zusammenlegungsverfahrens für einen Nachteil, der ihnen durch die vorläufige Übernahme von Abfindungsgrundstücken bis zur endgültigen Grundabfindung erwachsen ist, zu entschädigen. Die Voraussetzungen für die Annahme einer "planwidrigen Lücke" liegen daher nicht vor.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070181.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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