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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §34;Rechtssatz
Das Gesetz bietet keine Möglichkeit, Parteien des Zusammenlegungsverfahrens für einen Nachteil, der ihnen durch die vorläufige Übernahme von Abfindungsgrundstücken bis zur endgültigen Grundabfindung erwachsen ist, zu entschädigen. Die Voraussetzungen für die Annahme einer "planwidrigen Lücke" liegen daher nicht vor.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070181.X02Im RIS seit
11.07.2001