RS Vwgh 1990/5/8 90/11/0002

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Veröffentlicht am 08.05.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Das Verfahren über die - eine Einheit bildende - Sukzessivbeschwerde, die gemäß Art 144 Abs 3 B-VG an den VwGH abgetreten wird, ist von diesem auch dann wegen Klaglosstellung einzustellen, wenn diese noch vor Abtretung (durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach § 68 Abs 2 AVG) eingetreten ist (Hinweis B 27.6.1985, 85/08/0065, VwSlg 11815 A/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110002.X01

Im RIS seit

08.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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