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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausf zur Beweiswürdigung in Ansehung einer Übertretung des § 4 Abs 5 StVO im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 1 StVO (deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht), wenn Glaskörper der Schlußleuchte und Blinkleuchte des PKW des Besch am Unfallort sichergestellt werden und auf Grund des als Lackabrieb gesicherten Fremdlacks Lack-Vergleichsuntersuchungen durchgeführt werden.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungMeldepflichtBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030197.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014