RS Vwgh 1990/5/9 89/03/0197

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs1;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Ausf zur Beweiswürdigung in Ansehung einer Übertretung des § 4 Abs 5 StVO im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzung des § 4 Abs 1 StVO (deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht), wenn Glaskörper der Schlußleuchte und Blinkleuchte des PKW des Besch am Unfallort sichergestellt werden und auf Grund des als Lackabrieb gesicherten Fremdlacks Lack-Vergleichsuntersuchungen durchgeführt werden.

Schlagworte

freie BeweiswürdigungMeldepflichtBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030197.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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