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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/14/0198 E 1. März 1983 RS 1Stammrechtssatz
Eine dem Gesetz entsprechende Bescheidbegründung muß zu widersprechenden Beweisergebnissen im einzelnen Stellung nehmen und schlüssig darlegen, was die Behörde veranlaßt hat, dem einen Beweismittel mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar 1966, S 335).
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender BeweisergebnisseBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030100.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009