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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art15 Abs7 idF 1975/316 ;Rechtssatz
Es entspricht Art 15 Abs 7 erster Satz B-VG idF 1975/316, einen Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme vom Wochenendfahrverbot, die für mehrere Länder wirksam werden soll, den beteiligten Landesregierungen zur Stellungnahme zu übermitteln und sodann nach Einlangen der entsprechenden Äußerungen, die sich gegen die Erteilung der Ausnahmebewilligung aussprechen, (sowie nach Gewährung des Parteiengehörs) einen (negativen) Bescheid unter Hinweis auf das hergestellte Einvernehmen zu erlassen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020219.X01Im RIS seit
13.06.2001