RS Vwgh 1990/5/9 89/02/0219

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art15 Abs7 idF 1975/316 ;
StVO 1960 §42 Abs1 idF 1976/412;
StVO 1960 §42 Abs2 idF 1976/412;
StVO 1960 §42 Abs3 idF 1976/412;
StVO 1960 §42 Abs4 idF 1986/105 ;
StVO 1960 §42 Abs5 idF 1986/105 ;
StVO 1960 §45 Abs2 idF 1976/412;
VwRallg;

Rechtssatz

Es entspricht Art 15 Abs 7 erster Satz B-VG idF 1975/316, einen Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme vom Wochenendfahrverbot, die für mehrere Länder wirksam werden soll, den beteiligten Landesregierungen zur Stellungnahme zu übermitteln und sodann nach Einlangen der entsprechenden Äußerungen, die sich gegen die Erteilung der Ausnahmebewilligung aussprechen, (sowie nach Gewährung des Parteiengehörs) einen (negativen) Bescheid unter Hinweis auf das hergestellte Einvernehmen zu erlassen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020219.X01

Im RIS seit

13.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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