RS Vwgh 1990/5/9 89/02/0136

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/11 Grundbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 litc;
GBG 1955 §61;
GVG Slbg 1986 §14 Abs1 litb;
VwGG §33 Abs1;

Rechtssatz

Das Verfahren vor dem VwGH betreffend einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens zur Feststellung, ob es sich bei einem Grundstück um ein landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück handelt und betreffend einen Antrag des Bf auf "Zurückziehung" einer Amtsbescheingung nach dem Slbg GVG 1986 darüber, daß der Gegenstand eines Rechtsgeschäftes kein landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück darstelle, ist trotz zwischenstaatlicher rechtskräftiger Zurückweisung von Anträgen auf Veranlassung der Löschung der Eigentumseintragung nicht wegen Gegenstandslosigkeit iSd § 33 Abs 1 VwGG einzustellen, weil noch eine Löschungsklage gem § 61 GBG anhängig ist (Hinweis B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020136.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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