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L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SalzburgNorm
AVG §69 Abs1 litc;Rechtssatz
Das Verfahren vor dem VwGH betreffend einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens zur Feststellung, ob es sich bei einem Grundstück um ein landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück handelt und betreffend einen Antrag des Bf auf "Zurückziehung" einer Amtsbescheingung nach dem Slbg GVG 1986 darüber, daß der Gegenstand eines Rechtsgeschäftes kein landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück darstelle, ist trotz zwischenstaatlicher rechtskräftiger Zurückweisung von Anträgen auf Veranlassung der Löschung der Eigentumseintragung nicht wegen Gegenstandslosigkeit iSd § 33 Abs 1 VwGG einzustellen, weil noch eine Löschungsklage gem § 61 GBG anhängig ist (Hinweis B VS 9.4.1980, 1809/77, VwSlg 10092 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020136.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009