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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1;Rechtssatz
Die Auffassung, dem Umstand, daß ein Parkplatz nicht - durch ein Schild - als Privatparkplatz gekennzeichnet sei, komme keine Bedeutung zu, es komme auf die vom Eigentümer der Verkehrsfläche verfolgten Zwecke an, entspricht nicht der Rechtslage.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem VerkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030197.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014