Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Auch das Schreiben eines im Ausland lebenden Zeugen ist als Beweismittel zu berücksichtigen.
Schlagworte
Beweismittel UrkundenBeweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Auskünfte Bestätigungen StellungnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030100.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.06.2009