RS Vwgh 1990/5/9 89/03/0100

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Auch das Schreiben eines im Ausland lebenden Zeugen ist als Beweismittel zu berücksichtigen.

Schlagworte

Beweismittel UrkundenBeweismittel ZeugenbeweisBeweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030100.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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