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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Rechtssatz
Es genügt bei der Übertretung des § 4 Abs 5 StVO bei der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat gemäß § 44a lit a VStG die Bezeichnung des Tatortes, die die rechtliche Wertung, ob dieser als eine Straße mit öffentlichem Verkehr anzusehen ist, ermöglicht.
Schlagworte
Straße mit öffentlichem Verkehr"Die als erwiesen angenommene Tat" BegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020218.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.12.2014