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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der VwGH vermag im Unterbleiben einer auf die festgestellte Tatzeit rasch folgenden Reperatur des PKWs des Besch (Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO) keinen Umstand zu erblicken, den die Beh für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigen hätte müssen.
Schlagworte
Meldepflichtfreie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030197.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014