RS Vwgh 1990/5/9 89/03/0197

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §4 Abs1;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Der VwGH vermag im Unterbleiben einer auf die festgestellte Tatzeit rasch folgenden Reperatur des PKWs des Besch (Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO) keinen Umstand zu erblicken, den die Beh für die Feststellung des maßgebenden Sachverhalts im Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigen hätte müssen.

Schlagworte

Meldepflichtfreie BeweiswürdigungBeweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030197.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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