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L67005 Ausländergrunderwerb Grundverkehr SalzburgNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob jener vertragschließende Teil, der die Bestätigung darüber, daß das Grundstück nicht der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung gewidmet ist, nicht erwirkt hat, das Recht der Berufung gegen diesen Bescheid (Hinweis E 24.5.1989, 88/02/0203) bzw zur Stellung eines Wiederaufnahmeantrages bezüglich dieses Verfahrens hat (Hinweis E 11.10.1977, 2333/76, VwSlg 9404/A 1977).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersVoraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020136.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009