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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §54;Rechtssatz
Für die Verpflichtung zur Reinigung und dergleichen des Gehsteiges nach § 93 Abs 1 erster Satz StVO idF 1983/174 ist es unerheblich, wer den Gehsteig hergestellt hat sowie ob und aus welchem Grunde der Grundeigentümer von der sich aus baurechtlichen Vorschriften (hier: § 54 Wr BauO) ergebenden Verpflichtung zur Gehsteigherstellung befreit worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020100.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009