RS Vwgh 1990/5/11 90/18/0018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1990
beobachten
merken

Index

20/02 Familienrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
EheGDV 04te §24 Abs1;

Rechtssatz

Die Begründungserfordernisse des § 60 AVG schließen auch in jenen Fällen, in denen der maßgebende Sachverhalt von vornherein klar gegeben ist, die Verpflichtung der Behörde mit ein, in der Bescheidbegründung in eindeutiger Weise darzutun, von welchen konkreten Tatsachenfeststellungen sie bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist (Hinweis E 23.1.1979, 451/78).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990180018.X01

Im RIS seit

12.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten