RS Vwgh 1990/5/11 89/18/0179

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Veröffentlicht am 11.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §15 Abs1;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

§ 15 Abs 1 StVO enthält infolge der Wendung - darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen - ein Verbot, auf andere Weise zu überholen, sofern die Ausnahmsfälle des § 15 Abs 2 StVO und des § 15 Abs 2a StVO nicht gegeben sind. Damit handelt es sich um eine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a lit b VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180179.X02

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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