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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs3;Rechtssatz
Wurde gegen ein und denselben Bescheid Beschwerde sowohl beim VwGH als auch beim VfGH eingebracht, dann ist die vom VfGH gem Art 144 Abs 3 B-VG an den VwGH abgetretene Beschwerde mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung infolge Erschöpfung des Beschwerderechtes zurückzuweisen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, S 450).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung vom VfGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190174.X01Im RIS seit
14.05.1990Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010