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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3379/53 E 2. Dezember 1955 VwSlg 3906 A/1955 RS 2 (hier: psychiatrische Prognose hins zukünftigen Verhaltens eines Affektgewalttäters iZm § 3 Abs 3 FrPolG).Stammrechtssatz
Die Behörde darf Fachfragen ohne Sachverständigenbeweis nur dann beurteilen, wenn ihr die Kenntnisse und Erfahrungen zu eigen sind, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines außerhalb des engeren Berufskreises liegenden Wissensgebieten vorausgesetzt werden müssen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990190159.X01Im RIS seit
18.01.2001