RS Vwgh 1990/5/14 89/10/0162

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Veröffentlicht am 14.05.1990
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §7 Abs1 litc;
LMG 1975 §74 Abs1;
LMG 1975 §8 litf;
LMKV;

Rechtssatz

Als falsch bezeichnet ist ein Lebensmittel nicht nur dann zu beurteilen, wenn es unter einer falschen Benennung in den Verkehr gebracht wurde, sondern auch dann, wenn zwar seine Benennung richtig war, aber seine Feilhaltung unter falschen Angaben über für die Verbrauchererwartung wesentliche Umstände, z.B. seine Herkunft, seine Verwendbarkeit udgl., erfolgte (vgl. Barfuß-Pindur-Smolka, Österreichisches Lebensmittelrecht, Erläuterungen zu § 8 LMG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100162.X09

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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