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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §38 Abs1 idF 1969/209 ;Rechtssatz
Beim Nichtbeachten der Lichtsignale einer Verkehrsampel handelt es sich um Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, die zu den schwerwiegendsten dieser Art gerechnet werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020079.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009