RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0082

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;
VStG §5 Abs1 idF 1987/516;

Rechtssatz

Ist der Beschuldigte auf den Schaden am Fahrzeug des Anzeigers aufmerksam gemacht worden und ist der Beschuldigte dadurch zur Nachschau an diesem Fahrzeug verpflichtet gewesen, so kann die Berufungsbehörde auch die subjektive Tatseite als gegeben erachten (Hinweis E 24.10.1986, 86/18/0138).

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Kraftfahrzeugtechniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020082.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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