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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/02/0178 89/02/0179 89/02/0180Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0133 1Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH unterliegt die Beweiswürdigung der belangten Behörde der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in der Richtung, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren dh, ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (Hinweis auf E VS 3.10.1985, 85/02/0053, Slg 11894/A).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020177.X01Im RIS seit
03.04.2001